Dienstreisen machen in der Bundesverwaltung einen Grossteil der Umweltbelastung aus. Die Reisedistanz pro Vollzeitstelle betrug 2021 rund 2000 km. Der Bundesrat hat erkannt, dass bei den Dienstreisen ein entscheidender Hebel zur Reduktion der Umweltbelastung in der Bundesverwaltung liegt und hat beschlossen, sowohl die Emissionen aus Flugreisen zu reduzieren (bis 2030 um -30 % gegenüber 2019) als auch bei der Beschaffung von Personenwagen für die eigene Geschäftsflotte auf umweltfreundliche Antriebstechniken umzustellen.
Bei Flugreisen können die Kosten und Umweltbelastungen vor allem dadurch vermindert werden, dass sie durch alternative Verkehrsmittel wie den Zug oder Kommunikationsmittel wie Videokonferenzen ersetzt werden. Auch mit der Optimierung der Reiseorganisation und der Verkleinerung der Delegationen sind wesentliche Einsparungen möglich.