RUMBA: Handlungsbereiche und Ziele

Die Handlungsbereiche von RUMBA liegen einerseits im Gebäudebereich (Strom, Wärme, Wasser und Abfall), andererseits beim Papierverbrauch und den Dienstreisen.

Mit der Verabschiedung des «Detailkonzept RUMBA 2020+ (2020–2023)» hat der Bundesrat die übergeordneten RUMBA-Ziele für die aktuelle Legislaturperiode 2020–2023 verabschiedet.

  • Die Umweltbelastung je Vollzeitäquivalent wird bis Ende 2023 insgesamt um 8 Prozent gegenüber 2020 reduziert. Treibhausgaskompensationen werden nicht angerechnet.
  • Die absoluten Treibhausgasemissionen werden bis Ende 2023 insgesamt um 9 Prozent gegenüber 2020 reduziert und alle Treibhausgasemissionen werden vollständig kompensiert. Die Beschaffung der Kompensationsleistungen erfolgt zentral durch das Bundesamt für Umwelt BAFU.

Unter Berücksichtigung dieser vom Bundesrat definierten übergeordneten RUMBA-Ziele sowie ihrer Leistungsfähigkeit bestimmen die Departemente und die Bundeskanzlei ihre RUMBA-Ziele selber. Um die Zielerreichung sicherzustellen, vereinbaren die Departemente mit den RUMBA-Einheiten mit einer hohen Umweltrelevanz in den Leistungsvereinbarungen spezifische Umweltziele. Dieser Prozess wurde auf das neue Führungsmodell Bund (NFB) abgestimmt.

Die übergeordneten RUMBA-Ziele für die RUMBA-Periode 2020–2023 sind auf die Vorgaben aus dem sogenannten «Klimapaket Bundesverwaltung» abgestimmt. Mit dessen Verabschiedung hat der Bundesrat an seiner Sitzung vom 3. Juli 2019 beschlossen, anknüpfend an die Energiestrategie 2050 die Treibhausgasemissionen der Bundesverwaltung stärker zu senken.

Mit der Verabschiedung des «Konzept RUMBA-Periode 2024–2027 (PDF, 864 kB, 16.12.2022)» hat der Bundesrat die übergeordneten RUMBA-Ziele für die aktuelle Legislaturperiode 2024–2027 verabschiedet.

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